Asylbewerber

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Allgemeine Informationen

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).


Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

 

Asylsuchende, die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist, stellen einen Asylantrag beim Bundesamt für die Anerkennung ausländische Flüchtlinge.

Während des Asylverfahrens – also während geprüft wird, ob ein Asylanspruch besteht – gilt für diese Ausländer das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Sie weisen sich aus durch eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt grundsätzlich auf das Gebiet der Ausländerbehörde beschränkt. Die Asylbewerber werden nach festgelegten Quoten auf die Bundesländer verteilt. Niedersachsen muss 9,3 % der Asylbewerber aufnehmen.

Nach Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländer entweder zur Ausreise verpflichtet, weil Ihnen keine Recht auf Asyl zuerkannt wurde oder sie erhalten ein Aufenthaltsrecht. Bei Vorliegen einer politischen Verfolgung besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter. Ist ein Ausländer als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling anerkannt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge, da ihm nicht zuzumuten ist, bei dem Staat einen Pass zu beantragen, der ihn verfolgt hat.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Städte Rotenburg (Wümme) und Visselhövede, die Samtgemeinden Bothel, Fintel und Sottrum im Standort Rotenburg (Wümme):

- Herr Lamm (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - D)

- Frau Lorenz (Anfangsbuchstabe des Nachnamens E - Kn)

- Frau Jehl (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ko - O)

- Herr Reff (Anfangsbuchstabe des Nachnamens P - Z)

 

Für die Samtgemeinden Sittensen, Tarmstedt, Zeven und die Gemeinde Scheeßel im Standort Zeven:

- Frau Franke (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - J)

- Frau Hübner (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ka - Z)

 

Für die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg und die Samtgemeinden Geestequelle und Selsingen im Standort Bremervörde:

- Herr Heitmann (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - Kn)

- Frau Klein (Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ko - Z)

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