Für öffentliche Straßen können Verkehrsbeschränkungen angeordnet sein. Dies können allgemeine Verbote für Fahrzeuge aber auch Verbote für bestimmte Fahrzeugarten sein. Hauptsächlich sind dies Gewichts- und Achslastbeschränkungen. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Ausnahmegenehmigungen gewichtsbeschränkte / allgemein gesperrte Straßen
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Anja Meyer | |
Amt / Bereich Straßenverkehrsamt › Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme) Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 3 // EG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2416 Telefax: 04261 983-88 2416 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.deE-Mail: Anja.Meyer@lk-row.de | |
Herr Jörg Klipp | |
Ämter / Bereiche Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt › Straßenverkehrsamt Bremervörde Kreishaus Bremervörde, Zimmer 114 // 1. OG Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4406 Telefax: 04761 983-88 4406 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.deE-Mail: Joerg.Klipp@lk-row.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, es sei denn es handelt sich um Gemeindestraßen der Städte Rotenburg (Wümme), Zeven oder Bremervörde. In diesem Fall wird die Erlaubnis/ verkehrsbehördliche Anordnung durch die jeweilige Stadtverwaltung erteilt.
Voraussetzungen
Um eine Ausnahmegenehmigung erhalten zu können, muss die Notwendigkeit der Fahrt dargelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa einen Monat vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.