Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente)

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Dominik WaßmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Sozialamt - Dienststelle ROW Pestalozzischule
Pestalozzischule Rotenburg, Zimmer 47a
Gerberstraße 18
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2575
Telefax: 04261 983-88 2575
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg VCard
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 04412229-0
Telefax: 04412229-3270
E-Mail: Homepage: htt­ps://­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr


Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr


Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 


Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich


 

Allgemeine Informationen

Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR können eine monatliche Zuwendung (sog. Opferrente) erhalten, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Voraussetzungen

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese beträgt bei Alleinstehenden zzt. monatlich 1.296,00 € und bei Personen in fester Partnerschaft monatlich 1.728,00 €.

Bei Überschreiten der Einkommensgrenze wird der Überschreitungsbetrag auf die monatliche Leistung angerechnet.

Die Höhe der besonderen Zuwendung beträgt seit November 2019 monatlich bis zu 330,00 €. Rechtsgrundlage ist § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zahlung einer Opferrente kann frühestens ab dem Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats beginnen. Die Leistung sollte also rechtzeitig beantragt werden.

zurück