Brandschutz

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Jens Marquart (Altkreis Bremervörde)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 216 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4721
Telefax: 04761 983884721
E-Mail:
Herr Torben Weigert (Altkreis Rotenburg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 301 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2713
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Landkreis ist  nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) für die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung zuständig.

Das setzt er um, indem er:

  • die Kreisfeuerwehr gemäß § 19 NBrandSchG einsetzt,
  • die Kreisfeuerwehrbereitschaften aufstellt,
  • Alarm- und Einsatzpläne der Kreisfeuerwehr aufstellt und fortschreibt sowie Alarmübungen der Kreisfeuerwehr durchführt,
  • eine Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle einrichtet, ständig besetzt und unterhält,
  • die zur überörtlichen Alarmierung und Kommunikation erforderlichen Anlagen einrichtet und unterhält,
  • die Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen eingerichtet hat und unterhält,
  • Ausbildungslehrgänge durchführt,
  • die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz berät,
  • die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren fördert und
  • die Freiwilligen Feuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft überprüft.

Zudem führt der Landkreis die Brandverhütungsschau durch (§ 27 NBrandSchG).

Vorbeugender Brandschutz

Hauptamtliche Brandschau
Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiko oder solche, bei denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen gefährdet ist, werden von uns in regelmäßigen Abständen auf ihre Brandsicherheit hin überprüft.

Gutachtliche Stellungnahmen
In Genehmigungsverfahren nach der Nds. Bauordnung oder dem Bundesimmissionsschutzgesetz für baulichen Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung oder für solche, an die besondere Anforderungen an den Brandschutz zu stellen sind, werden von uns gutachtliche Stellungnahmen abgegeben.

Bei der Aufstellung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen durch die Städte und Gemeinden wird an der Erarbeitung der Stellungnahme des Landkreises als Träger öffentlicher Belange in Bezug auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes mitgewirkt.

Brandschutzberatung
Bei der Planung und Durchführung von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung beraten wir die Bauherren/-innen, Fachplaner und Fachämter zu allen Fragen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.

Brandursachenermittlung
Wir unterstützen die Polizei bei der Ermittlung von technischen Brandursachen und treffen sachverständige Aussagen zum Schadensumfang und zur Schadenssumme.

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