Einbürgerung

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Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Der Einbürgerungsantrag ist persönlich beim Ordnungs­amt des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzu­reichen. Kinder über 16 Jahren stellen einen eigenen Antrag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens betragen die Bearbeitungszeiten beim Landkreis Rotenburg (Wümme) für den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit derzeit mind. 12 Monate. Für Vorsprachetermine zur Abgabe des Antrages oder für eine persönliche Beratung muss aktuell eine Wartezeit von 6-8 Wochen geplant werden.

 

Anträge / Formulare

Antragsformulare können Sie beim Ordnungsamt erhal­ten. Die Anforderung sollte persönlich oder fernmünd­lich erfolgen, um bereits im Vorgespräch eine Beratung zu ermöglichen.

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