Förderung von Seniorenveranstaltungen

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr MaackStandort anzeigen
Amt / Bereich
Sozialamt - Dienststelle ROW
Modulbau Schäfergarten, Zimmer 103 // 1. OG
Schäfergarten 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2568
Telefax: 04261 983-2599
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) fördert nach Maßgabe der gültigen Verwaltungshandreichung "Förderung von Seniorenveranstaltungen" im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 Absatz 2 Nummer 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen älterer Menschen dienen. Veranstaltungen, die der Geselligkeit dienen, sollen ein seniorenspezifisches Angebot beinhalten.

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beteiligt sich mittels des Zuschusses, der 50 % der für einen berechtigten Teilnehmer nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1,50 € je Teilnehmer, beträgt, an der Finanzierung der Veranstaltung.

Voraussetzungen

Anträge können durch

  • Seniorengruppen der freien Wohlfahrtsverbände und ihrer Mitglieder,
  • Kirchen- und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und
  • sonstige Vereinigungen, die regelmäßig Seniorenveranstaltungen durchführen

gestellt werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann sowohl schriftlich mit dem unten angehängten Dokument als auch online unter diesem Link beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Zuschussberechtigt sind

  • Teilnehmer an Seniorenveranstaltungen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Schwerbehinderte,
  • Frührentner, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Antrag auf Bezuschussung einer Seniorenveranstaltung ist unter Beifügung aller Kostenbelege innerhalb eines Monats vom Tage der Veranstaltung an unter Verwendung des Antragsvordruckes einzureichen. Pro Kalenderjahr sind höchstens 12 Seniorenveranstaltungen je Antragsberechtigtem förderfähig.

Zuschüsse werden nicht gewährt für

  • vereinsinterne Kosten (z.B. Geschenke an Vereinsmitglieder, vereinsinterne Versammlungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen),
  • Aufwendungen des Veranstalters für Vorbereitungen (z.B. Kilometer-, Porto- und Telefonkosten),
  • Personalaufwendungen,
  • Veranstaltungen, die im weitesten Sinne der körperlichen Ertüchtigung dienen (z.B. Seniorenturnen, Kegeln, Seniorentanz),
  • Veranstaltungen, die von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden durchgeführt werden.
zurück