Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

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Führerscheinstelle (ROW)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
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27356 Rotenburg (Wümme)
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Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Führerscheinstelle (BRV)Standort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
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Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • bisheriger Führerschein

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde , sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,80 EUR - 29,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

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