Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.
Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.