Pflegekinder

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Allgemeine Informationen

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein

Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, haben besondere Bedürfnisse und sie benötigen unterschiedliche Hilfen.

Arten der Familienpflege:

  • Bereitschaftspflege - für Kinder, die aus einer akuten Krisensituation heraus zur Klärung für bis zu drei Monaten in einer anderen Familie leben.
  • Kurzzeitpflege - für Kinder, die z.B. bei Krankenhausaufenthalt der Eltern für einen begrenzten Zeitraum bei der Pflegefamilie leben und danach in ihre Familie zurückkehren.
  • Dauerpflege - für Kinder, deren Eltern sie nicht angemessen versorgen und erziehen können, so dass eine längerfristige Unterbringung in einer Pflegefamilie notwendig ist.

Was bieten wir Ihnen?

  • intensive Vorbereitung im Rahmen eines Seminars und persönliche Gespräche
  • qualifizierte Beratung und Begleitung bei pädagogischen und rechtlichen Fragestellungen
  • Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
  • Begleitung von Kontakten zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie
  • Zahlung von Pflegegeld und Beihilfen
  • Supervisionsgruppen
  • Fortbildungsangebote

Was erwarten wir von Ihnen?

Von Pflegeeltern werden Einfühlungsvermögen, Verständnis, Offenheit, Belastbarkeit, Zeit, Geduld, ein Überdenken des eigenen Verhaltens und Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt erwartet.

Wichtig sind:

  • Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern
  • Engagement, Flexibilität und Durchhaltevermögen
  • Toleranz gegenüber der bisherigen Entwicklung des Kindes und seinen Beziehungen zur Herkunftsfamilie
  • genügend Platz für Kinder
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Einverständnis aller Familienmitglieder mit der Aufnahme eines Pflegekindes
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
Verfahrensablauf

Zunächst prüft die zuständige Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.
Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss die zuständige Stelle zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Regelmäßig bietet der Landkreis ein Coaching für Pflegeeltern an. Die Termine finden Sie hier.

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