Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall

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AbfallwirtschaftsbetriebStandort anzeigen
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3160
Telefax: 04261 983-3199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-awr.­de/

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Haus.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für diese Thema ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises:

Telefon: 04261 983-3160
Telefax: 04261 983-3199
E-Mail:
htt­ps://ww­w.lk-awr.­de/

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