Teiche

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2759
Telefax: 04261 983-2799
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-2759
Telefax: 04761 983-4199
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sobald durch die Herstellung eines Teiches das Grundwasser freigelegt wird oder dieser von einem Fließgewässer gespeist bzw. durchflossen wird, handelt es sich bei dem Teich um ein Gewässer. In diesen Fällen ist vor dem Bau des Teiches ein Planfeststellungs- oder –genehmigungsverfahren durchzuführen, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Im Gegensatz zu solchen ungedichteten Teichen unterliegen künstlich gedichtete Teiche nicht dem Wasserrecht sondern dem Baurecht. Ob für die Herstellung eine Baugenehmigung erteilt werden muss, hängt von der Größe ab und kann beim Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung des Landkreises erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau“.

zurück