Das Befahren der Oste und Wümme, ihrer Nebenbäche und des Oste-Hamme-Kanals mit Booten ohne Eigenantrieb wurde neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Die Mindestwasserstände für das Befahren mit Booten auf der Wümme und Oste, abzulesen an den amtlichen und maßgeblichen Pegeln in Hellwege und Rockstedt, wurden abgesenkt. Es gelten jetzt die nachstehend aufgeführten Wasserstände.