Sehr geehrte Rinderhalterin/geehrter Rinderhalter,
die gem. § 26 der Viehverkehrsverordnung anzuzeigende Nutzungsart der in Ihrem Bestand gehaltenen Rinder wird neben Ihren anderen Daten in die Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) eingestellt. Hierdurch wird es zukünftig möglich sein, auf die Viehzählung Rinder zu verzichten, da die in der HIT-Datenbank vorliegenden Verwaltungsdaten hierfür genutzt werden können.
Sofern sich für Ihren Betrieb zukünftig Änderungen der Nutzungsart der von Ihnen gehaltenen Rinder ergeben, können Sie diese direkt per Internetmeldung in der HIT-Datenbank eingeben oder Sie schicken eine entsprechende Änderungsmeldung an:
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V.
Heinrich-Schröder-Weg 1
27283 Verden (Aller)