Der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Vielmehr bedarf es eines besonderen Parkausweises. Dabei unterscheidet man zwischen
- dem blauen Parkausweis und
- dem orangenen Parkausweis.
Mit diesem Onlinedienst beantragen Sie einen orangenen Parkausweis.
Unter folgendem Merkblatt erfahren Sie näheres über die Parkausweise.
Sofern bei Ihnen die Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder BI für Blindheit oder Beidseitige Amelie bzw. Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen vorliegen können Sie hier den blauen Parkausweis beantragen.