Abwasser
Anfallendes Schmutzwasser wird in der Regel über die Kanalisation der Abwasserreinigungsanlage der zuständigen Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt zugeführt und dort behandelt. Auf Grundstückstücken, die nicht an diese zentrale Abwasserbehandlungsanlage mittels Kanalisation angeschlossen sind, erfolgt die Entsorgung dezentral durch Kleinkläranlagen. Das Schmutzwasser wird in diesen Anlagen behandelt und anschließend in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Direkteinleiter). Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich. In Einzelfällen kann das Schmutzwasser auch in abflusslosen Sammelgruben bis zur Abfuhr durch die Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt gesammelt werden.
Niederschlagswasser fällt ebenfalls unter den Begriff Abwasser. Regen- oder Schmelzwasser, das auf versiegelten Flächen anfällt, kann dort nicht auf natürlichem Wege versickern und muss daher in Versickerungsanlagen oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich.
Folgende Dienstleistungen mit weiterführenden Informationen stehen zu diesem Thema aktuell zur Verfügung:
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Abwasseranlagen: Genehmigung
- Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige
- Direkteinleitung von Niederschlagswasser Erlaubnis
- Entwässerungskonzept Berechnungshilfe
Amt
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2759 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2759 Telefax: 04761 983-4199 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Dokumente
Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau (127 kB) | |
Hinweis-Heft für Kleinkläranlagenbetreiber (819 kB) | |
Info-Blatt abflusslose Sammelgruben (79 kB) | |
Antrag Kleinkläranlage ROW (107 kB) | |
Antrag Kleinkläranlage BRV (107 kB) | |
Anzeige Kleinkläranlage ROW (112 kB) | |
Anzeige Kleinkläranlage BRV (112 kB) | |
Nachweis Fachbetrieb Neubau KKA (105 kB) | |
Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung (106 kB) | |
Antrag Oberflächenentwässerung ROW (80 kB) | |
Antrag Oberflächenentwässerung BRV (80 kB) | |
Entwässerungskonzept - Anleitung mit Beispiel (482 kB) | |
Berechnung aufzufangende Niederschlagsmenge - Beispiel (172 kB) | |
Berechnung aufzufangende Niederschlagsmenge - Blanko (14 kB) | |
Antrag Indirekteinleiter (119 kB) |