Kreisjugendpflege
Die Kreisjugendpflegerin fördert und berät Gemeinden, Vereine und Verbände in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit und unterstützt diese finanziell im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit.
Gefördert werden Tagesveranstaltungen, Freizeiten, Seminare zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiter/innen, Internationale Jugendbegegnungen, der Bau und die Einrichtung von Jugendräumen, die Anschaffung von langlebigem Arbeitsmaterial sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen. Für die Antragstellung können die beigefügten Vordrucke für Veranstaltungen bzw. Anschaffungen verwendet werden.
Die Kreisjugendpflegerin wirkt mit bei der Jugendhilfeplanung in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinaus bietet sie Seminare zur Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen (Jugendleitercard = Juleica) sowie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an.
Außerdem arbeitet die Kreisjugendpflegerin in diversen Gremien wie Präventionsräten, Arbeitskreis Mädchen, Arbeitskreis Integration usw.) mit.