Fahrerkarte

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Führerscheinstelle (BRV)Standort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4416
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail:

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Führerscheinstelle (ROW)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2425
Telefax: 04261 983-2496

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.

Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Informationen zur Fahrerkarte finden Sie hier.

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